Der Genossenschaftsgedanke
Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen, die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist das Ziel der unternehmerischen Betätigung, die Bereitstellung angemessenen und bezahlbaren Wohnraums für alle an der Genossenschaft beteiligten Personen (Mitglieder der Wohnungsgenossenschaft).
Der Genossenschaftsgedanke beinhaltet Prinzipien wie Selbstverwaltung, Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Mitgliederförderung. So können in einigen Genossenschaften Mitglieder in Vorstand und Aufsichtsrat gewählt werden. In jedem Fall lenken und beeinflussen die Mitglieder durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen die Geschicke ihrer Genossenschaft.
Der Genossenschaftsgedanke wurde bereits im Mittelalter geboren, als sich Personen mit gleichen Zielen zusammen schlossen, weil sie als einzelnes Individuum dieses Ziel sonst nicht erreicht hätten. Genossenschaften gibt es in vielen Teilbereichen unseres Lebens (z.B. Berufsgenossenschaften, Agrargenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften).
Die Unterschiede zwischen genossenschaftlichen und kommunalen/privaten Vermietern sind vielfältig. Dabei zeichnen sich Wohnungsgenossenschaften insbesondere durch eine demokratische Struktur aus.
Die Vorteile
Keine Eigenbedarfskündigung
Keine Eigenbedarfskündigung möglich, hierdurch lebenslanges Nutzungsrecht an der Wohnung.
Mitbestimmungsrecht
Genossenschaftsmitglieder erwerben mit ihrer Mitgliedschaft und den eingezahlten Anteilen ein entsprechendes Eigentumsrecht am Vermögen der Genossenschaft sowie ein Mitbestimmungsrecht.
Für- und Miteinander
Das Für- und Miteinander steht im Vordergrund. Den unterschiedlichen Wünschen der Generationen wird durch entsprechende Wohnangebote Rechnung getragen.
Keine Gewinnerwirtschaftung
Die Höhe der Nutzungsgebühren bei den Wohnungsgenossenschaften richtet sich nicht auf Gewinnerwirtschaftung aus, sondern orientiert sich an den Notwendigkeiten für Erhaltung und Verbesserung der Wohnungen, des Wohnumfeldes und der Infrastruktur.
Service & Freizeit
Wohnbegleitende Serviceleistungen und von der Genossenschaft zur Verfügung gestellte Freizeitmöglichkeiten sind kostenlos oder können zum Selbstkostenpreis genutzt werden.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitglieder ist im Genossenschaftsgesetz verankert, d.h. niemand wird bevorzugt behandelt.
Einflussnahme
Durch Teilnahme an den Mitgliederversammlungen ist eine aktive Einflussnahme durch die Mitglieder möglich. In einigen Wohnungsgenossenschaften können Mitglieder auch in Aufsichtsrat und Vorstand gewählt werden. Dies ist in der jeweiligen Satzung geregelt.
Stimmrecht
Das genossenschaftliche Stimmrecht richtet sich – anders als bei Aktiengesellschaften – nicht nach Höhe der Anteile. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Vererbbar
Die Mitgliedschaft ist vererbbar.
ehrenamtliche Tätigkeiten
In Wohnungsgenossenschaften werden ehrenamtliche Tätigkeiten gefördert und geschätzt.
Sicherheit
Es besteht eine hohe finanzielle und wirtschaftliche Sicherheit durch die gesetzlich verankerte Prüfpflicht.
Unabhängig
Kapitalinteressen von Dritten (z.B. Gewinnerwirtschaftung, Immobilienspekulationen) haben keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Genossenschaft.